Nichtraucher-Schutzbund NRW

Auszüge aus unserer Satzung

      § 2 Wesen und Aufgaben 1. Der Nichtraucher-Schutzbund Landesverband NRW e. V. ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. 2. Zweck unseres Vereins ist die Wahrung und Förderung der Belange und Rechte der Nichtraucher, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Jugendpflege durch aufklärende, vorbeugende und erzieherische Maßnahmen gegen das Rauchen. Der Verein geht davon aus, dass neben der Information über die Schädlichkeit des Rauchens die Aufwertung des Nichtrauchens für die Wirksamkeit der Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. 3. Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere: o Aktiver Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung der Gesundheitsschäden durch aktives und passives Rauchen. o Information möglichst vieler Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, über die Schädlichkeit des Rauchens. o Aktivierung und Unterstützung von Nichtrauchern zur Wahrnehmung ihrer im Grundgesetzt, Artikel 2, verbürgten Rechte auf körperliche Unversehrtheit. o Dem „Nichtraucher“ zu einem Image zu verhelfen, dass es für Jugendliche erstrebenswert wird, Nichtraucher zu sein. o Zusammenarbeit mit anderen Nichtraucher-Organisationen. o Hilfen für entwöhnungswillige Raucher.
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